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WSW-Gutachten

Warum kann das Gutachten der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) nicht im Internet als Download veröffentlicht werden?

Mehrere äußerungsrechtliche Kanzleien haben in unabhängigen Gutachten festgestellt, dass das WSW-Gutachten diverse äußerungsrechtliche Mängel hat und dass die Veröffentlichung des WSW-Gutachtens im Internet daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht zahlreicher Personen verletzten würde. 

Eine Veröffentlichung im Internet ist angesichts der entstehenden „Prangerwirkung“ der namentlich Genannten daher unzulässig, egal, ob dies auf der Webseite des Erzbistums Köln oder auf der Webseite der Kanzlei WSW geschähe.

Begründung

Die äußerungsrechtlichen Mängel, die die Gutachter festgestellt haben, sind beispielsweise wie folgt begründet: 

  • Personen, denen die Kanzlei WSW Versäumnisse zuschreibt sind zu den Vorwürfen teilweise nicht oder nicht ausreichend angehört worden.
  • Entlastende Aussagen der Personen sind teilweise nicht, nicht ausreichend oder verfälscht in der Begutachtung gewürdigt werden.
  • Äußerungsrechtlich ist ein Aufarbeitungsgutachten nur dann rechtmäßig und zulässig, wenn die Betroffenen zu sämtlichen Vorgängen und Vorwürfen angehört wurden und damit die Gelegenheit hatten, die Vorwürfe zu prüfen und eine entlastende Stellungnahme abzugeben. Diese entlastenden Stellungnahmen müssen auch in den Bewertungen, die das Gutachten macht, berücksichtigt werden. Werden diese Sorgfaltspflichten nach den sogenannten Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung nicht beachtet, dann liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Persönlichkeitsverletzung vor. 

Konsequenz

Die einzige Form, in der das Erzbistum Köln das WSW-Gutachten zugänglich machen darf, ist daher die gewählte Form einer Einsichtnahme in das Gutachten als Lesefassung vor Ort mit Einschränkungen, beispielsweise dem Verbot, Fotografien zu fertigen. Diese Einschränkungen tragen dafür Sorge, dass das Gutachten nicht unzulässiger Weise im Internet veröffentlicht wird. 

Damit kommt das Erzbistum Köln dem öffentlichen Informationsinteresse an den Inhalten des WSW-Gutachtens nach und hält es nicht „unter Verschluss“, wie es oft in den Medien dargestellt wird. Die Einsichtnahme ist weiterhin möglich. Für eine Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Aufarbeitung.

Stabsstelle Aufarbeitung

Hinweis

Viele Fragen rund um das Gutachten von WSW, die Probleme des Gutachtens, die Erstellung des neuen Gutachtens und die Frage der Veröffentlichung werden in dem nachstehenden Interview des Rechtemagazins Legal Tribune Online besprochen: