Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche, egal welchen Alters sie sind, meistens nicht gegen Grenzverletzungen oder Übergriffe wehren können. Deshalb bedarf es verantwortungsbewusster Erwachsener, die diesen Schutzauftrag umsetzen.
Aus diesem Grund wurden sowohl von der Bundesregierung im Bundeskinderschutzgesetz als auch in allen (Erz-)Bistümern Deutschlands verbindlich geltende Präventionsmaßnahmen beschrieben, die sicherstellen sollen, dass der Schutz der anvertrauten Minderjährigen bestmöglich gewährleistet ist.
Es liegt also ausschließlich in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen! Prävention muss selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Handelns sein. Sie ist ein kontinuierlicher Auftrag!